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Import über Niederlande (Rotterdam)
- P.Biehl
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Re: Subject
29 Dez. 2010 19:06Grüsse
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- Andy
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- Jochen SM-13
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Re: Subject
29 Dez. 2010 16:17Hallo Thorsten,Thorsten Graf postete
@Jochen: das klingt interessant. Aber was war dann bei der Einfuhr nach Deutschland? Fielen dann nicht nochmal Umsatzsteuer und Zoll an?
ich meine ja die Einfuhr nach D aus CH! Am Autobahnzoll an der A5. Ich habe arglos aus der Wäsche geschaut und der Zollbeamte hat sein schweres Pistolenhalfter für einen Moment auf die Seite geschoben.
Ich zahlte 7% Umsatzsteuer (ich erinnere 7%, nicht 6%!).
Zoll nix Zoll - Oldtimerkulturgut. Das war unbestritten, der Zollbeamtenkollege von dem Pistolen-Django ist sogar schier ausgetickt vor lauter Kulturgut und tanzte dauernd um den SM herum, liess die ganzen Drogendealer unbehelligt einreisen und erzählte von seiner DS von früher!
Liebe Neujahrsgrüsse, Ihr wart mal wieder alle Spitze, hat Spass mit Euch gemacht hier!
Jochen
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- Thorsten Graf
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Re: Subject
29 Dez. 2010 15:18@Helge: natürlich darf das für die Clubzeitung verwendet werden. Ich werde hoffentlich auch bald dazu kommen, den Beitrag über den Oldtimerrechtstag abzudiktieren.
Man weiß ja auch noch gar nicht, wie genau der Zoll in den Niederlanden das umsetzt. Immerhin musste auch das dt. Gericht argumentieren, warum hier kein Auto von geschichtlichem Wert gegeben ist. Deine Argumente zum SM finde ich interessant. Ich werde berichten, falls ich einen SM über Niederlande einführen sollte.
@Jochen: das klingt interessant. Aber was war dann bei der Einfuhr nach Deutschland? Fielen dann nicht nochmal Umsatzsteuer und Zoll an?
@Carsten: wenn Du in den Niederlanden damals alle Einfuhrmodalitäten erfüllt hast, kann jetzt auch nichts mehr passieren. Dumm dran sind nur die Käufer, deren Auto auf dem Weg von USA nach Rotterdam sind und der Käufer mit 6 % Einfuhrumsatzsteuer gerechnet hat...Übergangsfristen scheint es nicht zu geben, aber mir fehlt da der Gesetzes- oder Verordnungstext bzw. ich habe ihn noch nicht übersetzten lassen können (Google spinnt..)
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- Helge
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Re: Subject
29 Dez. 2010 14:55Oh, warte bis Du ihn in 10 Jahren, wenn er fertig istCarsten postete
Ich bin mal gespannt. Ich hab meinen Jag E über NL importiert, vor 3 Jahren, aber hierzulande noch nix unternommen. Hoffentlich gilt da nix rückwirkendes...
Carsten

Viele Grüße
Helge
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- Carsten
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Re: Subject
29 Dez. 2010 14:39Carsten
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- Jochen SM-13
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Re: Subject
29 Dez. 2010 14:18Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Helge
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Re: Subject
29 Dez. 2010 13:07danke für den Beitrag (darf ich Teile daraus für die Zeitung verwenden? - Nach Rücksprache über den Inhalt).
Das Schöne ist, dass unser SM doch ein paar Dinge hat, die ihn zu einem Gegenstand von geschichtlichem Wert machen und er einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften darstellt. Dazu möchte ich zählen:
- die Lenkscheinwerfer mit hydraulischer Betätigung
- die dynamische Leuchtweitenkorrektur mit hydraulischer Betätigung und nicht zuletzt
- die geschwindigkeitsabhängige Servolenkung
Das heisst, ein Import eines SM aus einem nicht europäischen Land könnte mit vermindertem Steuersatz klappen.
Allerdings: Er darf dann nicht seinem ursprünglichen Verwendungszweck zugeführt - sprich gefahren - werden.
Ob wir hier jemanden finden der gewillt ist, einen Musterprozess zu führen?
Ich hoffe, ich habe den Text der Urteile richtig verstanden.
Wenn aber ein Gegenstand von großem kulturellen Wert nach seinem steuerbegünstigtem Import nicht seinem ursprünglichen Verwendungszweck zugeführt werden darf, was ist dann mit einem Gemälde - sagen wir von Rembrandt - das aus den USA importiert wurde. Muss das dann in den Kühlschrank und darf nicht mehr angeschaut werden? Oder soll man es dann auf die Haube eines SM kleben und damit spazierenfahren?
Die deutsch Rechtsprechung kann schon lustig sein…
Viele Grüße
Helge
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- Thorsten Graf
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Subject
29 Dez. 2010 12:26da mich dieses Thema selber gerade beschäftigt, fand ich ein rel. aktuelles Urteil zum Thema Einfuhrumsatzsteuer bei Oldtimern interessant und habe dazu ein paar Gedanken zusammengetragen:
www.ra-dr-graf.de/blog/2010/12/24/einfuh...teuer-bei-oldtimern/
Gestern war ein Nachtrag erforderlich, weil offenbar die Niederlande die großzügige Auslegung der Zuordnung von Oldtimern als Gegenstände von geschichtlichem Wert ab dem 1.1.2011 aufgeben werden. Dann werden statt 6 % 19 % Einfuhrumsatzsteuer verlangt. Aber immerhin: Zollfreiheit beleibt bestehen, während in Deutschland 10 % zu zahlen sind.
Gruß,
Thorsten
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